Der FairWorldFonds wird eng durch zwei wesentliche Gremien begleitet.
Dabei handelt es sich zum einen um den Kriterienausschuss und zum anderen um den Anlageausschuss.
Die Verwaltungsgesellschaft wird bei der Festlegung des Anlageuniversums des FairWorldFonds durch einen Kriterienausschuss unterstützt. Der Kriterienausschuss legt die nachhaltigen ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Kriterien der zu erwerbenden Vermögenswerte sowie das Anlageuniversum des FairWorldFonds nach dem Ziel der o.g. Anlagepolitik fest und führt eine regelmäßige Überwachung durch.
Die Analyse des Anlageuniversums nach ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Kriterien erfolgt auf der Grundlage von Unternehmens- und Länderratings und nach Vorgaben des Kriterienausschusses. Dem Kriterienausschuss gehören Entwicklungs- und Finanzfachleute aus Nord und Süd an.
Zweimal im Jahr tritt der Kriterienausschuss zusammen, um über die Ausgestaltung des Anlageuniversums des FairWorldFonds zu beraten. Es werden nach eingehender Recherche Unternehmen, Länder und Förderbanken neu aufgenommen oder auch ausgeschlossen, wenn sie die Kriterien nicht mehr erfüllen. Der Ausschuss überprüft zudem kontinuierlich ob die an die Kriterien geknüpften Bedingungen weiterentwickelt und aktualisiert werden müssen.
Der Anlageausschuss besteht aus Vertretern der Union Investment Gruppe, der Bank für Kirche und Diakonie - KD-Bank, der GLS Bank sowie aus einem Vertreter des Diakonischen Werks der EKD eV, Aktion „Brot für die Welt“.
Er ist beratender Gesprächspartner für das Fondsmanagement in Themen der finanziellen und strategischen Ausrichtung des Fonds. Daneben übernimmt er auch formale Aufgaben wie Abstimmungen bei Satzungsänderungen, Vertragsanpassungen, Ausschüttungshöhe sowie die Besprechung des Jahresergebnisses.